Cloudcomputing

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Alle großen Anbieter wollen uns in die Cloud locken. Ja, zugegeben manche Angebote sind tatsächlich verlockend. Doch prüfen Sie sehr kritisch die folgenden beiden Punkte:

1. Wenn Sie Ihre Daten in die Cloud migriert haben, wie stellen Sie sicher, die Daten wieder heraus zu bekommen? Im Moment wird vielleicht der Export der Daten noch angeboten. Was wenn der Anbieter ein Update einspielt, nachdem der Export nicht mehr möglich ist? Was wenn, dann obendrein die Preise erhöht werden?

2. § 11 BDSG! Sie müssen den Anbieter einen Vertrag unterschreiben lassen, der Ihnen jederzeit das Recht gibt, die Server auf denen die Daten liegen zu inspizieren, da es sich hierbei um eine sog. Auftragsdatenverarbeitung handelt. Denn für die Einhaltung des Datenschutzes sind nach wie vor Sie verantwortlich und nicht der Cloudbetreiber. Aussagen des Betriebers wie z. B. Einhaltung des SafeHarbour Abkommens sind hier definitiv nicht ausreichend. In der Regel unterschreiben Sie einen Vertrag für den Cloudanbieter. Der Cloudanbieter wird sich in der Regel aber nur bei wirklich sehr großen Kunden dazu herablassen eine Inspektion seiner Serveranlagen durch den Kunden durchführen zu lassen. In Deutschland ist also die sog. Public Cloud unter juristischen Bedingungen schlicht nicht praktikabel! Die private Cloud, die Sie selbst verwalten ist hingegen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kein Problem.


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